Elternarbeit
Elternarbeit
(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
(2) Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern
wahr.
(§55 SchG)
(1) Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere
(2) Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
(3) Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.
(4) Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
(§57 SchG)
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer des Faust-Gymnasium haben festgelegte Sprechstunden, die für Gespräche mit Eltern genutzt werden.
Auf Grund des festen Rahmens und des Zeitangebots von 45 Minuten wird es Ihnen als Eltern ermöglicht Probleme frühzeitig, ausführlich und in ruhiger Atmosphäre in unseren Konferenzräumen zu besprechen. Auch ein telefonisches Gespräch ist bei Bedarf zu den Sprechstundenzeiten mit den Fachlehrern möglich.
Die Liste mit den Sprechstundenzeiten der Fachlehrer erhalten Sie am Anfang jeden Schuljahres über Ihre Kinder.
Die Sprechstundenzeiten der Fachlehrer können Sie auch über das Sekretariat erfragen.
Ihre Anmeldung zur Elternsprechstunde kann telefonisch über das Sekretariat oder im direkten E-Mail-Kontakt mit dem Fachlehrer erfolgen.
Um die Mitwirkung der Eltern an der schulischen Entwicklung und um die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Schule zu institutionalisieren, sind mindestens zwei Elternabende pro Schuljahr verpflichtend vorgeschrieben.
Am Faust-Gymnasium werden nicht nur 2 Elternabende sondern 3 Elternabende im Schuljahr angeboten.
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres wird für ein Elternsprechabend vom Faust-Gymnasiums organisiert.
An diesem Abend bieten Ihnen die Fachlehrer des Faust-Gymnasiums in der Zeit zwischen 17.00 und 21.30 Uhr einen 10minütigen Informationsaustausch im persönliche Gespräch an.
Für eine ausführliche Beratung eignet sich der Elternsprechabend nicht. Nutzen Sie hierfür bitte die Elternsprechstunde.
Die Anmeldung zum Elternsprechabend erfolgt über folgende WebSite:
Bitte nutzen Sie als Eltern die Elternsprechstunde der Fachlehrer um mit uns frühzeitig bei Problemen in Kontakt zu treten. Bei Bedarf können Sie sich von uns in der Elternsprechstunde nach Voranmeldung auch telefonisch beraten lassen.