faust gymnasium

Anmeldung am Faust-Gymnasium

Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025

DatumUhrzeitTermin
25.10.202319:00-20:30Informationsabend zu weiterführenden Schularten in der Aula des Faust-Gymnasiums
18.01.202419:00-20:00Online-Vorstellung des Faust-Gymnasiums (Anmeldung erforderlich)
27.01.202409:30-12:30"Wir sind Faust!" - Tag der Offenen Tür
07.02.202419:00-20:00Online-Informationsabend zur zweiten Fremdsprache (Anmeldung erforderlich)
05.03.202412:30-17:00Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 (Näheres siehe unten)
06.03.202412:30-17:00Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 (Näheres siehe unten)
07.03.202412:30-17:00Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 (Näheres siehe unten)

 

Online-Vorstellung

Sehr geehrte Eltern unserer zukünftigen Fünftklässler*innen,
am Donnerstag, den 18. Januar 2024, in der Zeit von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, begrüßen wir alle Interessierten zu einer Online-Vorstellung der Schule. Schwerpunkte des Abends sind Bildungsmöglichkeiten, fachliche Profile, Fördermöglichkeiten sowie Konzepte des Sozialen Lernens. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Im Anschluss daran erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zur Online-Veranstaltung.

"Wir sind Faust!" - Tag der Offenen Tür

Am Samstag, den 27. Januar 2024 begrüßen wir alle Interessierten zu einem Tag der Offenen Tür unter dem Motto "Wir sind Faust!". Die Veranstaltung beginnt mit einigen zentralen Informationen zur Schule um 9:30 Uhr in der Aula. Danach erhalten die Kinder an vier Mitmachstationen (Englisch, Naturwissenschaften, Musik und Theater, Sport) einen kleinen Einblick in den Unterricht und die Räumlichkeiten des Faust-Gymnasiums. Eltern können unterdessen verschiedene Angebote wie eine Hausführung wahrnehmen oder das persönliche Gespräch mit Lehrkräften an einer Vielzahl von Infoständen suchen.

Online-Informationsabend zur Sprachenwahl Französisch / Latein

Während die Fremdsprache Englisch am Faust-Gymnasium für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 verpflichtend ist, können unsere Schülerinnen und Schüler für die Klassenstufe 6 wählen, ob sie Französisch oder Latein als ihre zweite Fremdsprache lernen möchten. Jede der beiden Sprachen kann auf charakteristische Eigenschaften und Vorzüge verweisen, bildet besondere Fertigkeiten aus und fördert und entwickelt bestimmte Fähigkeiten.

Da wir in den letzten Jahren regelmäßig gefragt wurden, ob es hierzu vielleicht eine Informationsveranstaltung für Eltern von Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse geben könnte, möchten wir Sie am Mittwoch, den 07.02.2024, recht herzlich zu einer Online-Informationsveranstaltung um 19:00 Uhr einladen. Frau Muthesius (Fachsprecherin der Fachschaft Französisch) und Herr Steinig (Fachsprecher der Fachschaft Latein) sowie Frau Selz (Stv. Schulleiterin und zuständig für den Fachbereich Fremdsprachen) werden Ihnen bei unserem digitalen Informationsabend zur Verfügung stehen. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Im Anschluss daran erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zur Online-Veranstaltung.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch gern per E-Mail an Frau Muthesius oder an Herrn Steinig wenden.

Gesprächsangebot

Für spezifische Fragen, die sich am besten in einem Einzelgespräch klären lassen, vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat (Tel. 07633 / 958000) einen Termin mit der stellvertretenden Schulleiterin Ulrike Selz. Inhalte des Gesprächs könnten etwa sein: Details zu Fremdsprachen bzw. Schulprofilen oder individuelle Bedürfnisse der Kinder (z.B. besondere Begabung, Fragen der Inklusion, Unterstützung in Deutsch als Zweitsprache).

Anmeldung Ihres Kindes am Faust-Gymnasium für das Schuljahr 2024/25

Für die Anmeldung am Faust können Sie ab dem 19.01.2024 ein Zeitfenster reservieren.

Alle für die Anmeldung erforderlichen Formulare und Unterlagen finden Sie hier. Bitte drucken Sie diese aus, geben alle Informationen an und bringen uns die Unterlagen zum vereinbarten Termin vorbei.

Bitte bringen Sie zudem mit:
- die "Grundschulempfehlung" (Blatt 3)
- das "Formular für die Anmeldung" (Blatt 4)
- eine Kopie der Geburtsurkunde
- eine Kopie der Taufurkunde (falls vorhanden)
- bei alleinigem Sorgerecht eine Kopie des entsprechenden Gerichtsurteils
Falls Sie getrennt leben, aber das gemeinsame Sorgerecht haben, sind die Anmeldeformulare von beiden Elternteilen zu unterzeichnen.

Des Weiteren muss aufgrund des zum 01.03.2020 in Kraft getretenen Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention ein Nachweis darüber vorgelegt werden, dass Ihr Kind ausreichend gegen Masern geimpft oder immun ist. In der Regel genügt hierzu die Vorlage des gelben Impfausweises, in dem die zweifache Schutzimpfung mit Wirkstoff, Datum, Unterschrift des Arztes und Praxisstempel dokumentiert wird. Weitergehende Informationen zur Masernimpfpflicht finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gutgsell
Schulleiter

PS: Einen virtuellen Eindruck unseres neuen Gebäudetraktes erhalten Sie in diesem Video (erstellt von info(at)architekturimbild(dot)de):