Schulische Beratung und Hilfe kann zu jedem Zeitpunkt der Schullaufbahn notwendig werden. Dafür ist an jeder Schule in Baden-Württemberg eine ausgebildete Beratungslehrerin oder ein Beratungslehrer eingesetzt - so auch am Faust-Gymnasium.
In welchen Situationen kann man sich an die Beratungslehrerin wenden?
Bei Schulschwierigkeiten und schulischen Fragestellungen können sich Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern an die Beratungslehrerin wenden. Diese sind z.B.
- Schwierigkeiten in den Bereichen Lernen, Motivation, Konzentration, Arbeitsorganisation
- Leistungsabfall bei den schulischen Noten
- Leistungs- und Teilleistungsschwächen
- Prüfungsangst, Schulangst, Schulverweigerung
- Verhaltensauffälligkeiten
- Schullaufbahnberatung (z.B. Versetzung, Profilwahl, Abschlüsse, Schulwechsel und weitere Orientierung)
Wie läuft die Beratung ab?
Die schulische Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem unterliegt die Beratungslehrerin der Schweigepflicht. Das heißt, dass sie nur auf Wunsch bzw. mit Einwilligung der Betroffenen Informationen an Dritte weitergibt oder mit Dritten austauscht.
Jede Beratung läuft anders ab. Das kann z.B. sein
- ein einmaliges, kurzes Informationsgespräch
- mehrere Gespräche und Termine in kürzeren oder auch längeren Abständen über einen kürzeren oder auch längeren Zeitraum
- verschiedene Testverfahren um genauere Informationen über Begabungen, Schwächen, etc. zu erhalten
- Vermittlung von außerschulischen Beratungsstellen, Einrichtungen, Therapeuten, Ärzten
Wie erreicht man die Beratungslehrerin
- persönliche Ansprache im Schulhaus
- Ansprache über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer
- per E-Mail
- über das Sekretariat